Häufig gestellte Fragen
Wenn ich eine vermietete Immobilie kaufe und dort selbst einziehen möchte, auf welche Dinge muss ich achten?
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"Kauf bricht nicht Miete" - so steht es im BGB. Sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, treten Sie in das bestehende Mietverhältnis ein. Für den Mieter ändert sich durch den Verkauf also ersteinmal nichts.
Prüfen Sie den bestehenden Mietvertrag daher vor dem Kauf genau. Sie als neuer Eigentümer sind an alle Vereinbarungen zwischen dem ehemaligen Inhaber und dem Mieter gebunden. Wurde beispielsweise ein Zeitmietvertrag vereinbart, kann der Erwerber das Mietverhältnis währende der Laufzeit des Vertrags nicht ordentlich kündigen. Gebunden ist der Erwerber auch an eine Erlaubnis des Voreigentümers zur Untervermietung eines Teils der Wohnung.
Wurden im Mietvertrag besondere Schutzvorschriften für den Mieter ausgehandelt, wie etwa längere Kündigungsfristen oder ein Verzicht auf die Kündigung wegen Eigenbedarf, gelten diese Sondervereinbarungen auch für den neuen Eigentümer. Achtung: Weder der Erwerber noch der Mieter können einseitig nach dem Kauf den Abschluss eines neuen Mietvertrages erzwingen - selbst dann nicht, wenn nur ein mündlicher Mietvertrag bestand.
Ich habe mich für eine Immobilie entschieden. Welche Schritte sind als nächstes zu unternehmen?
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Wenn Sie sich mit dem Verkäufer grundsätzlich - aber noch rechtlich unverbindlich - über den Kauf geeinigt haben, sollten Sie die Finanzierung klären.
Klären Sie auch unbedingt, bevor Sie beim Notar den Kaufvertrag unterschreiben, ob Sie öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Jeder Immobilienkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Als Amtsperson hat der Notar daraufhin für einen Vertrag zu sorgen, der die Interessen des Verkäufers und des Käufers gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere prüft er die Eintragungen im Grundbuch und ermittelt, was Kaufgegenstand im Rechtssinne ist., wie der Kaufpreis beglichen und ob die Wohnräume frei oder vermietet übergeben werden sollen. Falls mehrere Personen kaufen wollen, berät der Notar auch darüber, welches Gemeinschaftsverhältnis geeignet ist.
Was kann ich vor dem Kauf tun, damit später keine unliebsamen Überraschungen auf mich zukommen?
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Wer eine gebrauchte Immobilie kaufen will, sollte diese vom Keller bis zum Dach, aber auch die nähere Umgebung, untersuchen. Prüfen Sie die Punkte unserer Checkliste für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen .
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie Ihren Altbau von einem Sachverständigen prüfen. Er spürt Schwachstellen auf und erläutert Ihnen, auf welche Kosten Sie sich gefasst machen müssen. Einen Profi in Ihrer Region finden Sie über den Bundesverband freier Sachverständiger (BVFS). Auf dessen Homepage (www.bvfs.de) finden Sie ein Sachverständigen-Verzeichnis. Die Kosten für die Beratung differieren. Gängig sind Stundensätze von etwa 80,00 EUR. Die Verbraucherberatungen Ihrer Region erteilen Ihnen kostenlos Auskunft, allerdings keine Vor-Ort-Beratung